Das umstrittene Fahrverbot in Tirol

Diese Motorräder sind 2024 in Tirol (noch) erlaubt

Das umstrittene Fahrverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 95 dB(A) bleibt in Tirol auch im Jahr 2024 bestehen. Die Redaktion von MOTORRAD hat die aktuellen Modelle aufgeführt, die trotzdem in dieser Region fahren dürfen. Stellt euch vor, ihr würdet für etwas bestraft werden, das gar nicht strafbar ist. Genau das passiert seit 2020 mit dem permanenten Fahrverbot in den Bezirken Reutte und Imst in Tirol. Auf sechs Streckenabschnitten dürfen vom 15. April bis 31. Oktober keine Motorräder mehr fahren, die ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen.

Motorrad Fahrverbot in Tirol wegen Standgeräusch

Unwichtige Zahl als Grenzwert in Tirol

Den Verantwortlichen für die Motorrad Fahrverbote in Tirol scheint es dabei gleichgültig zu sein, dass das Standgeräusch nichts mit dem Fahrgeräusch zu tun hat und zudem nicht gesetzlich reguliert ist. Selbst die Europäische Kommission sieht hier keine Rechtsverletzung, wodurch betroffene Motorradfahrer nur zwei Optionen bleiben: Entweder die Region meiden oder eines der Motorräder fahren, die ein Standgeräusch von nicht mehr als 95 dB(A) haben.

Über 300 aktuelle Motorräder dürfen nach Tirol

Im Rahmen eines geplanten Pilotprojekts im deutschen Kreis Holzminden, bei dem Fahrverbote für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 90 dB(A) drohen, hat MOTORRAD Redaktion die Datenbank durchsucht. Seit 2019 wurden die Standgeräusch-Werte von 414 aktuellen Modellen erfasst. Davon sind 321 von den Fahrverboten in Tirol ausgenommen. Dazu gehören bekannte laute Motorräder wie die italienischen V4-Modelle von Aprilia, Tuono und RSV4, sowie die Ducati Multistrada. Aber auch japanische Supersportler mit Vierzylinder und 600 Kubik, die einst aufgrund ihrer Lautstärke als problematisch galten. Interessanterweise zeigt sich das genaue Gegenteil bei zahlreichen unauffälligen Motorrädern, die zwar laut Standgeräusch knapp unter dem Grenzwert liegen, auf der Straße jedoch als flüsterleise gelten.

Unterschiede zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch

Das Problem liegt darin, dass die tatsächlichen Fahrgeräusche einiger Modelle als sehr laut empfunden werden, was eine psychoakustische Größe ist. Die Lautstärke ist messbar, aber die Lautheit nehmen wir individuell wahr. Das bedeutet, dass die Chance, mit einem lauten Motorrad in Tirol legal zu fahren, größer ist als mit einem leisen Motorrad, dessen irrelevantes Standgeräusch – teilweise aus Altersgründen – über einer rechtlich nicht relevanten Grenze liegt. Dies gilt auch für die 144 Motorräder, die sogar den geplanten und ebenfalls fragwürdigen Grenzwert von 90 dB(A) Standgeräusch in Holzminden unterschreiten würden.

Tirol schiebt Argumente vor

Die Begründung für die Fahrverbote in Tirol basiert auf dem angeblich einfacheren Vor-Ort-Test des irrelevanten Standgeräuschwerts. Dabei wird immer die Nahfeldmessung verwendet. Allerdings ist dieses Instrument dazu gedacht, verschlissene, manipulierte oder illegale Auspuffanlagen zu identifizieren. Das Messverfahren eignet sich besonders dazu, Auspuffknallen zu erkennen, das Endtöpfe je nach Zustand oder Herkunft entwickeln können. Allerdings erfolgt die Zufahrt zu den Straßen nicht aufgrund der Messung, sondern aufgrund des eingetragenen Werts, der laut Regierung einfach zugänglich ist – entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder auf der Plakette am Fahrzeug.

Interessant ist, dass beide Orte die Quellen des tatsächlich geprüften und für die Zulassung relevanten Fahrgeräuschs sind. In diesem Sinne gehen die Regierungen in Tirol und im schlimmsten Fall in Holzminden das Problem von der falschen Seite an, da eine Nahfeldmessung normalerweise nur durchgeführt wird, wenn der Verdacht auf ein illegal zu lautes Motorrad besteht. Doch in den Ohren der Anwohner ist es dann bereits zu spät.

So wird die Standgeräuschmessung durchgeführt

Bei einer Schalldruckpegelmessung im Nahfeld, der sogenannten Standgeräuschmessung nach UN-ECE R 41.04, werden mehrere Messungen seitlich hinter der Endtopfmündung vorgenommen. Bei halber Nenndrehzahl muss die Drehzahl mindestens 1 Sekunde gehalten und dann abrupt der Gasgriff geschlossen werden. Zum Beispiel bei 98 PS (72 kW) und 10.000/min bei einer Messung bei 5.000 Touren. Der Mittelwert aus mindestens drei Messungen, die nacheinander nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen dürfen, ergibt das mathematisch gerundete Ergebnis. Obwohl nach UN-ECE R 41.04 keine Toleranz vorgesehen ist, könnte dies in der Praxis regional möglich sein. Hier sind die Modelle bis 95 dB(A) aus der MOTORRAD-Test-Datenbank von 2019 bis Ende 2023 aufgeführt (zuerst diejenigen mit 91 bis 95 Dezibel, dann diejenigen bis 90 Dezibel).

Quelle: Motorrad online

 

 

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